Vertragsrecht

Vertragsrecht

Vertraglich alles unter Dach und Fach?
Vertraglich alles unter Dach und Fach?

Das Vertragsrecht ist ein kompliziertes und verzweigtes Rechtsgebiet: Hier geht es um Rechtsfragen zu allen Arten von Verträgen, etwa zum Kaufrecht, zum Werkvertrag, zur Bestellung oder zum Mietrecht. Seien es Formmängel, Auslegungsfragen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Wie wirkt das Vertragsrecht im Internet? Was ist die Widerrufsklausel, und was ein Haustürgeschäft? Wie gehe ich damit um, wenn ich beschädigte Ware erhalte?

Angesichts der Vielzahl der Rechtsfragen ist ein großer Erfahrungshorizont des bearbeitenden Anwalts zwingend erforderlich.

Hier in der Sächsischen Strasse in Berlin sind Sie in der Kanzlei des Anwalts Dr. Eickhoff richtig!

Anwalt Dr. Eickhoff berät Sie fachkundig zum Vertragsrecht, jeweils die Sicht Ihrer Problematik teilend. Was heisst etwa "Lieferung frei Haus"? Was bedeutet "Lieferung Bordsteinkante"? Wer trägt die Schäden am neuen Schlafzimmer, die erst später entdeckt werden? Welche Rechte habe ich aus dem Mietvertrag? Was sind die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag des neuen PKW, und was passiert, wenn ich die vereinbarten Kilometersätze des teuren Neuwagens überschritten habe?

Was sind Wandlung, Minderung, Tausch, und wann habe ich das Recht auf Schadenersatz?

Vertragsrecht als Teil des Finanzrechts befasst sich mit der Einhaltung und Auslegung schriftlich oder mündlich fixierter Willenserklärungen von zwei oder mehr Vertragspartnern. Je weniger der Vertrag zentrale Inhalte tatsächlich schriftlich fixiert, umso größer können die Auslegungsspielräume jeder Partei werden. Streit ist vorprogrammiert.

Das Vertragsrecht ist für den nicht Fachkundigen, aber auch für den Anwalt ein komplexes Rechtsgebiet, welches grundsätzlich im BGB geregelt wird. Die Tücken finden sich häufig bei ungenauer Wortwahl und der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Auch kennt nicht jeder jedes Genehmigungserfordernis oder die notwendigen Formvorschriften. Das Finanzamt mag auch nicht jede Konstruktion, und Kartellbehörden oder Konkurrenten können bei Verstößen sehr unangenehm werden.

Vertrauen Sie auf die Kompetenz der Kanzlei Dr. Eickhoff, Berlin, wenn es um Ihre Vertragsgestaltung oder die Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen geht.

Dr. Wolfgang Eickhoff

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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