Dr. Wolfgang Eickoff ist Ihr Anwalt zum Thema Finanzrecht.
Was versteht man unter dem Begriff Finanzrecht? Wann spricht der Anwalt vom Vertragsrecht?
Der Begriff Finanzrecht soll eine Verbindung verschiedener Gebiete, nicht nur rein rechtlicher Art zum Ausdruck bringen, die vielen Kanzleien mangels praktischer Erfahrungen nicht gelingen kann.
Finanzrecht umfasst nach unserem Verständnis das Wirtschaftsrecht im allgemeinen (Handelsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht wie Abmahnungen); das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht mit allen Nebengebieten wie ad hoc Publizität, Prospekthaftung, erlaubnispflichtige Geschäfte und dergleichen; Fragen der Finanzierung und der Vertragsgestaltung, Mithaftungen, Bürgschaften und ähnliches; Kaufmännische Aspekte wie Bilanzen, Geschäftsberichte, Wirtschaftspläne oder andere Planungs- und Analyseinstrumente; Risikoeinschätzungen für Projekte und Unternehmen, Gesellschaftsrecht, Geschäftsführerhaftung, Prokurahaftung, Nachhaftungen für Kommanditisten bei Fonds.
Gerade im Finanzrecht, auch mit Bezügen zum Steuerrecht, ist eine umfassende Kenntnis der betroffenen Rechtsgebiete unerlässlich für eine sorgfältige anwaltliche Beratung und Betreuung des Mandanten. Auch die Einschätzung der persönlichen Situation des Mandanten durch den Anwalt kann eine wesentliche Rolle spielen.
Nur: Jede Beratung und Vertretung ist sinnlos oder gar falsch, wenn der Gesamtkontext im wirtschaftlichen Sinne nicht beachtet wird. Recht ist eben nicht neutral, Rechtsberatung schon gar nicht.
Falls Sie Fragen haben, freuen wir uns über Ihre telefonische Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei Berlin. Oder nutzen Sie das anwaltliche Kontaktformular, das direkt durch den Rechtsanwalt Herrn Dr. Eickhoff bearbeitet wird. Unsere Kanzlei ist bemüht, innerhalb von zwei Werktagen zu antworten.
Dr. Wolfgang Eickhoff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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