Hat Ihr Anwalt eine Frist versäumt, Argumente oder Beweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgetragen oder ähnliches? Dann sind Sie hier richtig!
Anwaltsregress oder Anwaltshaftung gehören zu den schwierigsten Rechtsgebieten überhaupt. Grund ist, dass es nicht ausreicht, einen wirklichen oder vermeintlichen Fehler des Anwaltes aufzuzeigen. Es gehört auch dazu darzulegen und notfalls zu beweisen, dass das Gericht auf der Basis des RICHTIGEN Vortrages so wie erhofft auch entschieden hätte. Juristisch formuliert: Die Kausalität des Fehlers ist nachzuweisen.
Dazu gehört es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die theoretische Verteidigung des damaligen Prozessgegners, wenn er denn die richtigen Argumente des Mandanten gekannt hätte, sich verteidigt hätte, UND wie das Gericht dann entschieden hätte.
Diese vielen theoretischen "Hätte" muss der Anwalt dann durchspielen und zu einer logischen und möglichst zwingenden Darstellung zusammenführen. Es versteht sich, dass hierbei äusserste Sorgfalt, hervorragende Rechtskenntnisse und Vorstellungsvermögen, juristische "Phantasie" eben, erforderlich sind. Es sollen ja schließlich keine sinnlosen Haftungsprozesse angestrengt werden, sondern solche mit realistischen Erfolgsaussichten.
All dies finden Sie in der Kanzlei des Anwalts Dr. Eickhoff vor. Auch dieses Feld wurde praktisch gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich bearbeitet.
Dr. Wolfgang Eickhoff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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