Bankrecht: Vertrauen Sie einem Anwalt und Profi mit breiter Praxiserfahrung und internationalem Hintergrund!
Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind eine Rechtsmaterie, bei der Sie in der Kanzlei des Anwalts Dr. Eickhoff besonders gut aufgehoben sind. Anwalt Dr. Eickhoff kennt die Materie von beiden Seiten: Aus der Perspektive dreier Banken, für die er im Rechts- und Beteiligungsbereich, aber auch in der Leitung tätig war, und er verfügt über eine große praktische Erfahrung dank einer großen Anzahl praktischer Fälle vor Gericht und außergerichtlich.
Dabei vertritt der Anwalt Anleger wie auch, je nach Lage der Dinge unter strikter Vermeidung von Interessenkonflikten, Finanzdienstleister (zum Beispiel zur Abwehr von unberechtigten Vorwürfen des Kapitalanlagebetruges).
Zu den konkreten Rechtsfragen, die Anwalt Dr. Eickhoff schon zu bearbeiten hatte, gehören namentlich alle Fragen der Anlageberatung wegen falscher Aufklärungen, Prospektfehler, des Kreditrechtes wie die Abwehr von Ansprüchen der Banken wegen "Mithaft", Bürgschaften, Bearbeitungsgebühren, aber auch das "Freikämpfen" von gestellten Sicherheiten. Es ist erstaunlich, wie schlecht und bloß schematisch häufig beraten wurde und wird.
Auch im Zahlungsverkehrsrecht mit Scheckkarten, Überweisungen usw. haben viele, auch Gerichte, das neue Recht noch nicht verinnerlicht. Vieles hilft den Kunden, aber eben nicht alles.
Zu den anspruchvollsten Prozessen gehören internationale Verfahren mit Schädigern in der Schweiz und Liechtenstein. Hier kommt Anwalt Dr. Eickhoff seine langjährige Tätigkeit an einem Freiburger Lehrstuhl im Bereich internationales Zivilprozessrecht zugute. Es fällt ihm dadurch "leicht", die richtigen Fragen zu stellen. Auch die praktische Tätigkeit bei Banken hilft ihm und seinen Mandanten dabei: Mancher Schädiger war sich nicht bewusst, dass er gegen Bankenaufsichtsrecht verstösst - mit großen, für ihn unangenehmen Folgen für den Prozess. Gerade im Verhältnis zur Schweiz bieten sich viele Ansatzpunkte.
Und, gerade auch die komplexen Fälle mit integrierten Lebensversicherungen als Anlagemodell oder Fondsinvestments, gerne im Ausland, stellen eine Herausforderung für den Anwalt dar, die Dr. Eickhoff gerne und erfolgreich aufgreift. Dr. Eickhoff wird tätig im Kreditrecht einschließlich Kündigungen, bearbeitet das Thema Vorfälligkeitsentschädigungen wie auch Zinsanpassungen, das Recht der Kontenführung wie auch Kreditkartenrecht und Bankkartenrecht.
Häufig hilft es und ist sogar erforderlich, Prospekte, Bilanzen und Prognosen zu studieren und mit der Realität abzugleichen. Dafür muss man Geschäftsberichte fachlich qualifiziert lesen können. Die von Anwalt Dr. Eickhoff´s in der Praxis erprobten englischen und französischen Sprachkenntnisse helfen sehr.
Dass auch Fragen von Ad Hoc-Mitteilungen, des Bankenaufsichtsrechtes oder des Pfandbriefrechtes zu den Spezialgebieten von Anwalt Dr. Eickhoff im Bankrecht gehören, sei ebenfalls erwähnt.
Dr. Wolfgang Eickhoff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(C) 2012 - 2021 - Kanzlei Dr. Eickhoff. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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