Bei den Schifffonds gilt im Recht im Prinzip Ähnliches wie für Immobilienfonds. Doch ist die anwaltliche Vertretung meist schon deshalb komplexer, weil Schiffe international unterwegs sind und die Verträge dies auch widerspiegeln. „Gerne“ werden bei der Finanzierung des Schiffsfonds auch unvertretbare Risiken eingegangen („carry trades“ heißt eines dieser Finanzmonster, die für Privatleute als Anleger ungeeignet sind. Ein Carry Trade bedeutet vereinfacht, dass der Anleger in einer Währung mit günstigen Zinsen einen Kredit aufnimmt und ihn in einer höher verzinsten Währung wieder anlegt. So kann er die Zinsdifferenz als Gewinn einstreichen, trägt aber gleichzeitig das Risiko, dass die Kreditwährung aufwertet und es deshalb teurer wird, die Schulden zurück zu zahlen).
Wir finden die Risiken der jeweiligen Schiffsfonds heraus und gehen gegen die zahlungsfähigen Verantwortlichen mit Ihnen vor.
Dr. Wolfgang Eickhoff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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