Anwaltsprofil Dr. Eickhoff

Dr. Wolfgang Eickhoff

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Veröffentlichungen
  • Französisches Recht
  • Vita Dr. Eickhoff, Bankrecht

Veröffentlichungen Bankrecht

Dr. Wolfgang Eickhoff
Dr. Wolfgang Eickhoff

Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff hat einige Publikationen zum Bankrecht (Wertpapiere, Börsenrecht, Betriebsberatung) veröffentlicht.

Zum Börsen-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie zum deutschen und internationalen Zivilprozeßrecht in den Wertpapiermitteilungen, Betriebsberater und dem Deutschen Rechtspfleger sowie, als Buch, bei Duncker & Humblot “Internationale Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit bei Aufrechnung und Widerklage” (Band 84)

Inländische Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit für Aufrechnung und Widerklage: Unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens [Broschiert]

Bankrecht Frankreich: Französische Zulassung

Bankrecht Frankreich
Bankrecht Frankreich

Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff hat mehr als zehn Jahre in Paris gearbeitet, er war auch dort mit dem Bankrecht als Fürhungskraft im Konzern betraut. So hat Herr Dr. Eickhoff einerseits nach deutschem Recht für deutsche Kunden Verträge gestaltet, andererseits wurde Herr Dr. Eickhoff als Verbindungsglied für französisches Recht erfolgreich für seine Kunden und den Arbeitgeber tätig.

Der große Vorteil besteht darin, dass Herr Dr. Eickhoff das Denken und das Rechtsverständnis beider Seiten ebenso wie die Sprache selbst versteht und vermitteln kann.
Dr. Eickhoff beherrscht die französische und englische Sprache in Wort und Schrift, gerne sind wir daher auch für Mandanten aus Frankreich oder anderen Ländern, die Französisch oder Englisch als Landessprache nutzen, tätig. Die Sprachkenntnis wurden in der Praxis verfeinert und eingesetzt.

Unsere Dienstleistung auf Französisch:
Avocat

Französisch sprechender Rechtsanwalt gesucht?

Verbinden Sie kaufmännische Erfahrung mit exzellenter juristischer Spezialkenntnis

Oft erfordert die anwaltliche Tätigkeit übergreifende Kenntnisse und ein tieferes Verständnis der wirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Aspekte. Viele Kanzleien können dies mangels praktischer Erfahrungen nicht bieten. Wir fassen diesen Bereich daher unter dem Begriff Finanzrecht zusammen. So können zum Beispiel Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht in einem Rechtsstreit über gescheiterte Fonds gemeinsam zur Geltung kommen. Unsere breite praktische Erfahrung vor Gericht und in der wirtschaftlichen Praxis in diesem Bereich ist ein großer Vorteil für jeden Mandanten. Ob Sie nun Ansprüche wegen Falschberatung, Prospektfehler, gegen unseriöse Anlagevermittlung oder gescheiterten Fonds geltend machen müssen, zu Unrecht wegen Bürgschaften oder einer „Mithaft“ in Anspruch genommen werden sollen, sich wegen angeblichen Kapitalanlagebetruges oder Verstößen gegen gesellschaftsrechtliche Pflichten als Geschäftsführer oder Vorstand verteidigen müssen, wegen Publikationspflichten (ad hoc-Mitteilungen usw.) verantworten müssen, hier sind Sie richtig. Dies gilt auch, falls die BAFIN Ihre Geschäftsführung beanstandet.

Wir finden eine Lösung, wenn irgend möglich!

Wir vertreten Mandanten im Übrigen auch vor dem Arbeitsgericht und den Kammern für Handelssachen sowie den allgemeinen Kammern vor dem Landgericht und vor dem Amtsgericht oder in der Berufung vor dem Oberlandesgericht – gleich, ob Sie Schutz vor unberechtigter Forderung für Ihre gefertigten Maschinen, Vertragsverletzung, Lohnwucher oder ähnlichen Delikten suchen.

Überregionaler Auftritt

Unsere Kanzlei vertritt Sie übrigens nicht nur in Berlin, wir sind auch in Kooperation mit anderen Kanzleien im Süden (Ismaning bei München) und Westen des Landes (Osnabrück) tätig.
Neben zahlreichen Handelssachen besitzen wir besondere Expertise auf dem Gebiet des Bankrechts und des Kapitalanlagerechts bei Immobilienfonds, Schifffonds, Wertpapierfonds, Zertifikaten, der Abwehr von Nachhaftungsfällen bei gescheiterter Kapitalanlage. Auch die Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen aus Kapitalanlagebetrug gehört hierzu.

Dr. Eickhoff vertritt Mandanten ebenso gerichtlich in München wie auch in Aachen, Frankfurt, Essen, Hamburg, usw. um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Heißes Eisen: Anwaltshaftung, der Anwaltsregress

Auch eine der schwierigsten Rechtsmaterien, den Anwaltsregress, bearbeitet unsere Kanzlei erfolgreich. Die Durchsetzung der Anwaltshaftung erfordert höchste Sorgfalt und exzellente Rechtskenntnisse. Gewinnen kann man hier vereinfacht ausgedrückt nur, wenn das Gericht praktisch ausschließlich so, wie wir vortragen, entscheiden konnte, wenn der Fehler nicht gemacht worden wäre. Beides, Sorgfalt und handwerkliche Präzision in der Juristerei, finden Sie in unserer Kanzlei in Berlin.

Wir stellen Ihnen auf unserer Website den Aufbau der Rechtsgebiete, Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Eickhoff sowie die anwaltliche Kanzlei in Berlin vor. Sie finden auch die Anfahrt zur Kanzlei im Herzen von Berlin beschrieben.

Französisch sprechender Rechtsanwalt mit französischen Rechtskenntnissen in Berlin gesucht? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gesucht?
Hier brauchen Sie keinen Dolmetscher für Französisch, auch nicht vor Gericht!

Eine besondere Spezialität ist überdies die Betreuung französischer Mandanten, Herr Dr. Eickhoff kennt und versteht die französische Sprache wie auch die französischen Rechtsgebiete. Über elf Jahre arbeitete er in Paris. Die Übersicht soll sie über die entsprechende anwaltliche Tätigkeit informieren.
Überdies finden Sie einen Artikel zum Strafrecht, der sich mit dem Thema „Betrug und Kapitalanlagebetrug im Anlegerschutzprozess“ befasst.

Wir bieten den Besuchern der Website eine interessante und informative Übersicht über unsere anwaltliche Tätigkeit in Berlin.

Oder lieber auf Englisch?

Auch dies ist sowohl mündlich als auch schriftlich kein Problem. Das Englisch wurde in jahrelanger Praxis im In- und Ausland im Geschäftsleben erprobt.

Dr. Wolfgang Eickhoff

Dr. Eickhoff, Anwalt Bankrecht Berlin

Kompetent im Bankrecht: Mediendialog Dr. Eickhoff
Kompetent im Bankrecht: Mediendialog Dr. Eickhoff

Vita Dr. Eickhoff

Vita Dr. Eickhoff, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Wolfgang Eickhoff ist Rechtsanwalt ( Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) in Berlin und Begründer der Kanzlei Dr. Eickhoff, Bankrecht Berlin. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei des Herrn Dr. Eickhoff ist im Bankrecht bzw. Finanzrecht wie auch dem Zivil- und Wirtschaftsrecht zu sehen. Seine Ernennung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist durch seinen Schwerpunkt im Bankrecht im weitesten Sinne begründet (Finanzrecht und Kapitalanlagerecht mit allen Nebengebieten einschließlich ad hoc, Prospekthaftung oder Kreditwesengesetz). Doch beschränken wir uns nicht darauf, es werden alle Bereiche des von uns begleiteten Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts mit seinen wirtschaftlichen und kaufmännischen Bezügen betreut. Hierzu zählt um Beispiel auch das Arbeitsrecht, aber auch Verkehrsunfallrecht usw...
ine von uns betreute Besonderheit stellt das schwierige Rechtsgebiet des Anwaltsregresses dar, wenn einem früheren Anwalt Fehler unterlaufen sind..

Dr. Wolfgang Eickhoff stellt sich vor:
Herr Dr. Eickhoff wurde am 18.6.1957 geboren. Er studierte in Freiburg im Breisgau und in Genf / Schweiz Jura und schloss als einer der Ersten seines Jahrganges ab. Die Doktorarbeit des promovierten Juristen befasste sich mit dem Thema “Inländische Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit für Aufrechnung und Widerklage“ (verlegt bei Duncker & Humblot).

Besondere Kennzeichen der Kanzlei sind das hohe fachliche Know-how, ihre internationale Ausrichtung sowie ein in der Praxis erworbenes ausgesprochenes wirtschaftliches Verständnis. So kann auf Deutsch, Englisch und Französisch für Sie agiert werden.

Berufliche Stationen des Herrn Dr. Wolfgang Eickhoff

München: Rechtsabteilung und später Beteiligungen bei der BayernLB
Paris: Finanzdirektor BayernLB
Paris: Niederlassungsleiter Frankreich WestLB
Berlin: Vorstand Risiko und Finanzen DEXIA Kommunalbank Deutschland AG
Berlin: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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