Die Rallye bei Gold und Silber usw. scheint erst einmal unterbrochen zu sein. Wie häufig steigen Privatanleger bei derartigen Trends relativ spät auf den Zug auf, was ihnen in der Praxis nur eine relativ geringe Gewinnchance ermöglicht und auch nur ein relativ kurzes Zeitfenster eröffnet, um wieder auszusteigen.
Wegen der steuerlichen Spekulationsfristen oder dem Prinzip Hoffnung folgend, sitzt man die Sache dann aus.
Die Berater/In bei Banken, aber auch in Goldshops oder privaten Finanzvermittlern raten zu Goldbarren, Goldminenaktien oder in der Schweiz umsatzsteuerfrei gelagertes Silber. Sie bestärken den Trend beim ratsuchenden Privatanleger gerne. Je länger dabei der Trend anhält, desto unbekümmerter die Empfehlungen. Einschränkungen wegen möglicher Verluste werden kaum noch gemacht, die Wertentwicklungen gerne in die Zukunft hochgerechnet. Kurzum, so suggerieren viele Berater, ein glänzendes Geschäft mit geringen bis keinen Risiken. Aus lauter Sorge vor Inflation würde nun die halbe Welt auf Sachwerte gehen, die aggressiveren unter ihnen verweisen auf die Realwirtschaft und die erschöpflichen Ressourcen unserer Erde, vertreiben Rohstofffonds usw..
Aber alle Anlagen haben eines gemein: Trends lassen sich nicht unendlich fortschreiben und die meist eher platten Begründungen scheitern am Verhalten anderer Marktteilnehmer und Investoren. Da verkaufen Zentralbanken plötzlich Goldvorräte, wohlhabende Araber oder Inder kaufen weniger Schmuck und die Wirtschaft lahmt, so dass weniger Rohstoffe benötigt werden mit allen Konsequenzen für Rohstofffonds usw.
In aller Klarheit: Gegen jede Verkaufsberater können Sie auch hier Haftungsansprüche haben. Verallgemeinern kann man dies an dieser Stelle nicht, es bedarf immer einer individuellen Prüfung. Haben sie sich aber beraten lassen und war der oder die BeraterIn etwas zu forsch und optimistisch bei den Empfehlungen, sollten Sie auch hier prüfen lassen, ob Sie auf diesen fehlerhaften Anlagen nicht wieder herauskommen.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, der die Fragen aus der Praxis kennt!
Ihr Dr. Eickhoff aus Berlin
Dr. Wolfgang Eickhoff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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