Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Wolfgang Eickhoff
Dr. Wolfgang Eickhoff

Herr Dr. Eickhoff ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Was bedeutet dies für Sie?

Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wird von der Rechtsanwaltskammer nur Anwälten verliehen, die theoretisch und praktisch besondere Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich besitzen. Dafür müssen eine hohe Mindestzahl aus diesem Bereich bearbeitet worden sein und mehrere Prüfungen bestanden werden. Zudem ist der Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich fortzubilden. Die Rechtsanwaltskammer überprüft dies jährlich. Grundlage ist die Fachanwaltsordnung (FAO).

Sie haben somit die Gewähr einer besonders kompetenten und erfahrenen Beratung!

Übrigens: Nur etwa ein Viertel der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte verfügen über eine fachanwaltliche Zusatzqualifikation.

Also: Lieber gleich zum Fachanwalt.

Ihr Dr. Wolfgang Eickhoff

Dr. Wolfgang Eickhoff

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwaltsordnung § 14 l

Was sind Inhalte der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht"?

Nach § 14 l der Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,

Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,

Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,

sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,

Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,

Factoring/Leasing,

Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,

Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,

Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,

Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Bundesrecht:
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=144021,40

Dr. Wolfgang Eickhoff

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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