Wir heissen Sie herzlich willkommen auf der Darstellung der Kanzlei des Berliner Anwalts Dr. Wolfgang Eickhoff, Fachmann im Bankrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Den ersten Schritt haben Sie mit dem Besuch unserer Kanzlei zur Lösung Ihres Problems getan.
Lassen Sie uns den zweiten Schritt gemeinsam gehen.
Was zeichnet die Kanzlei zum Bankrecht aus oder warum wir Ihr Problem lösen können:
Kanzleiinhaber Dr. Wolfgang Eickhoff ist Anwalt und hat sich auf das Thema Bankrecht spezialisiert. Dr. Wolfgang Eickhoff ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über vieljährige Berufserfahrung im In- und Ausland. So war er viele Jahre in Europa als Niederlassungsleiter einer deutschen Bank in Paris tätig. Anwalt Dr. Eickhoff kennt das Bankgeschäft von "innen".
Das führt wozu?
Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff verfügt über eine breite Erfahrung im Wirtschaftsleben und im Wirtschaftsrecht, im Zivilrecht wie auch im Arbeitsrecht. Bilanzen lesen ist ebenso praktisch erlernt wie Verträge aller Art für Projekte (Autobahn, PPPs, Windpark oder Beteiligungen jeder Art) zu gestalten und zu verhandeln. Erfahrung besteht in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen über die Gestaltung des Sozialplans bis hin zur Abwehr von unberechtigter Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Dr. Eickhoff hat Erfahrung in Streitigkeiten vor der Kammer für Handelssachen und den Zivilgerichten.
Anwalt ist Vertrauenssache. Qualität und Integrität sind gefordert.
Was finden Sie auf dieser Website?
Sie finden unsere Vorstellung der anwaltlichen Tätigkeit rund um das große Gebiet des Bankrechts, des Finanzrechts und des Arbeitsrechts.
Das schwierige Thema: Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff ist auch im Anwaltsregress tätig.
Die Website der Kanzlei des Anwalts Dr. Wolfgang Eickhoff in Berlin soll Ihnen eine Übersicht über die anwaltliche Tätigkeit und die rechtlichen Schwerpunkte, auch über Berlin hinaus, vermitteln. Wir sind in unserem Spezialgebiet, dem Bankrecht, im ganzen Bundesgebiet Deutschland tätig. Lassen Sie sich von einem „Insider“ des Bankrechts und des Finanzrechts, etwa dem Vertragsrecht oder dem Anlagerecht, beraten und vertreten!
Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff verfügt über jahrelange berufliche Erfahrung im Bereich Gesellschaftsrecht. Er war im Umgang mit Beteiligungen wie auch im Umgang mit dem Bankrecht im engsten und im weitesten Sinne tätig, bevor er in die Anwaltschaft wechselte. So versteht der Jurist nicht nur die innerbetrieblichen Abläufe, er kennt sich auch in Geschäftsberichten und Bilanzen aus – Dr Eickhoff kennt das Geschäft „von innen“. Hinzu kommt die laufende Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hier geht es zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff beschreibt einige Fallstricke zur Arbeitnehmerüberlassung, zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht wie auch zur Frage, wann der Anwalt eingeschaltet werden sollte. Ebenso wird das betriebene Arbeitsrecht für freie Handelsvertreter beschrieben.
Hier geht es zum Rechtsgebiet Finanzrecht. Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff (Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) beschreibt die Kategorien des Finanzrechts und seien Erfahrung auf dem Gebiet.
Hier geht es zum Rechtsgebiet Bankrecht. Anwalt Dr. Wolfgang Eickhoff war langjährig in verschiedenen Führungsfunktionen im Bankrecht im In- und Ausland tätig. So war Dr. Eickhoff als Niederlassungsleiter einer Süddeutschen Bank in Paris tätig. Anwalt Dr. Eickhoff spricht fliessend fanzösisch.
Hier geht es zum Rechtsgebiet Anwaltsregress und Anwaltshaftung.
Hier geht es zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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